OSENC Magnetabscheidung
Die CE-Kennzeichnung ist kein allgemeines Zertifikat, das bei einem Labor erworben wird. Bei einem Magnetabscheider, der auf dem EU-Markt bereitgestellt wird, muss der verantwortliche Hersteller alle anwendbaren EU-Produktvorschriften ermitteln, die vollständig gelieferte Konfiguration bewerten, die erforderlichen technischen Unterlagen erstellen, die zutreffende Erklärung ausstellen und die Kennzeichnung erst anbringen, wenn das vorgeschriebene Verfahren abgeschlossen ist.
Ein RoHS-Bericht für einen Magneten, ein EMV-Bericht für einen Motor oder ein ISO-Zertifikat für ein Partnerwerk belegt für sich allein nicht die Konformität des vollständigen Magnetabscheiders.

Ist die CE-Kennzeichnung für jedes Magnetprodukt erforderlich?
Nein. Die Antwort hängt davon ab, was geliefert wird, wofür es bestimmt ist, für welchen Zielmarkt es vorgesehen ist, wann es dort in Verkehr gebracht wird und in den Anwendungsbereich welcher Rechtsvorschriften es fällt. Ein einzelner Permanentmagnet, ein Magnetrohr, ein nicht angetriebener Überbandmagnet, ein angetriebener Überbandmagnetabscheider und eine vollständige Aufbereitungslinie werden nicht automatisch nach denselben Kriterien bewertet.
Der Lieferumfang ist entscheidend. Bei einem angetriebenen Magnetabscheider mit Schutzeinrichtungen, Steuerung und elektrischem System stellen sich andere Dokumentationsfragen als bei einer magnetischen Komponente, die der Kunde in eine andere Maschine integriert. “Keine Spule” oder “Permanentmagnet” bedeutet nicht automatisch “keine CE-Bewertung”. Mechanische Gefährdungen, elektrische Ausrüstung, elektromagnetische Verträglichkeit, der Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen und weitere Anforderungen können dennoch zu prüfen sein.

Aktueller Übergang zum neuen Maschinenrecht
Nach dem Stand unserer Prüfung vom Juli 2026 bleibt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EC für Maschinen maßgeblich, die vor dem allgemeinen Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2023/1230 auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Die neue Maschinenverordnung gilt grundsätzlich ab dem 20. Januar 2027. Die anwendbaren Anforderungen müssen anhand des tatsächlichen Datums des Inverkehrbringens und des endgültigen Produktumfangs geprüft werden.
Dieser Übergang ist ein Grund dafür, dass ein Angebot nicht pauschal “CE inklusive” zusagen sollte, ohne den Liefertermin, den rechtlich verantwortlichen Hersteller und die genaue Konfiguration festzulegen. Die Projektdokumentation muss möglicherweise erneut geprüft werden, wenn sich das Produkt, die Rechtslage oder das Datum des Inverkehrbringens ändert.

Praktischer Ablauf der CE-Kennzeichnung
- Produkt definieren. Modell, bestimmungsgemäße Verwendung, Grenzen, Zeichnungen, Optionen, Steuerungen, Schutzeinrichtungen und mitgelieferte Schnittstellen dokumentieren.
- Anwendbare EU-Rechtsvorschriften ermitteln. Nicht mit einem bevorzugten Zertifikat beginnen, sondern mit der Maschine und ihren Gefährdungen.
- Wesentliche Anforderungen und Normen ermitteln. Dokumentieren, welche Normen oder sonstigen technischen Lösungen verwendet werden und welche datierten Fassungen gelten.
- Konformitätsbewertung durchführen. Feststellen, ob eine Bewertung durch den Hersteller zulässig ist oder ob das anwendbare Verfahren eine notifizierte Stelle erfordert.
- Technische Unterlagen zusammenstellen. Konstruktion, Herstellung, Betrieb, Risikobeurteilung und Nachweise für die vollständige Konfiguration einbeziehen.
- Anleitungen und Kennzeichnungen erstellen. Anleitungen, Warnhinweise, Typenschildangaben und erforderliche Sprachfassungen müssen mit der gelieferten Maschine übereinstimmen.
- Erklärung ausstellen und unterzeichnen. Die verantwortliche Organisation erklärt die Konformität gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften.
- CE-Kennzeichnung anbringen, sofern anwendbar. Die Kennzeichnung folgt auf die abgeschlossene Bewertung; sie ist nicht der erste Schritt.
Was sollte die technische Dokumentation enthalten?
Die erforderlichen Inhalte richten sich nach den anwendbaren Rechtsvorschriften. Die Unterlagen für einen Magnetabscheider müssen jedoch üblicherweise eine Produktbeschreibung, eine Übersichtszeichnung und relevante Detailzeichnungen, Grenzen der bestimmungsgemäßen Verwendung, eine Risikobeurteilung, Schutzmaßnahmen, Berechnungen, Komponenteninformationen, Prüfberichte, angewandte Normen, Anleitungen und Produktionskontrollen enthalten.
Bei einem selbstreinigenden Überbandmagnetabscheider müssen die Nachweise gegebenenfalls die Magnetbaugruppe, den Austragsgurt, Rollen, Lager, Antrieb, Schutzeinrichtungen, Anschlagpunkte, statische Lasten, das elektrische System, Not-Halt- oder Trenneinrichtungen, vorhersehbares Gurtversagen und den Wartungszugang berücksichtigen. Ein Prüfbericht für eine Komponente gilt nur für das darin genannte Bauteil und die angegebenen Prüfbedingungen.
Diese Unterlagen sollten Sie anfordern
- Name und Anschrift des rechtlich verantwortlichen Herstellers
- Genaues Produkt, Modell, Optionen und Systematik der Seriennummern
- Liste der anwendbaren EU-Rechtsvorschriften und verwendeten Normen
- EU-Konformitätserklärung oder das zutreffende alternative Dokument, wenn der Lieferumfang keine vollständige Maschine umfasst
- Betriebs-, Installations- und Wartungsanweisungen in der erforderlichen Sprache
- Druckvorlagen für Typenschild und Warnaufkleber
- Nachweise über relevante elektrische Prüfungen, Werkstoffprüfungen und Sicherheitsprüfungen
- Angabe einer notifizierten Stelle nur, wenn diese im anwendbaren Konformitätsbewertungsverfahren vorgeschrieben ist

Fünf häufige Fehler bei der CE-Dokumentation
- Jeden Laborbericht als “CE-Zertifikat” bezeichnen.”
- Eine Erklärung verwenden, in der ein anderer Hersteller oder ein anderes Modell genannt ist.
- Nur eine Richtlinie aufführen, obwohl weitere Produktvorschriften gelten können.
- Einen Motor, eine Steuerung, eine Schutzeinrichtung oder eine Betriebsgrenze ändern, ohne die Konformitätsbewertung zu überprüfen.
- Die CE-Kennzeichnung anbringen, bevor die technischen Unterlagen und die Erklärung vollständig vorliegen.
Angaben, die OSENC vor der Abstimmung zur EU-Dokumentation benötigt
- Bestimmungsland und geplantes Datum des Inverkehrbringens
- Vollständige Maschine, unvollständige Maschine, Ersatzkomponente oder Magnetkomponente
- Permanentmagnetisches oder elektromagnetisches System und Angabe, ob ein Antrieb mitgeliefert wird
- Spannung, Frequenz, Steuerung und Abgrenzung zur kundenseitigen Integration
- Einsatzbedingungen im Innen- oder Außenbereich, in der Lebensmittelindustrie, in korrosiver Umgebung oder in explosionsfähiger Atmosphäre
- Erforderliche Sprache, Dokumentationsformat und Kundenstandard
Vor der Annahme einer CE-bezogenen Anforderung klären wir die Vorgehensweise für Fertigung und Dokumentation des jeweiligen Projekts. Allgemeine Aussagen auf der Website ersetzen keine projektspezifischen Unterlagen.
Erklärungen, Zertifikate und Prüfberichte vergleichen ATEX-Anwendungsparameter prüfen Projektspezifische Prüfung anfordern
Prüfung durch den Käufer vor Anerkennung einer CE-Konformitätsaussage
| Entscheidungsregel | Zunächst ist festzulegen, ob der Lieferumfang eine Komponente, eine unvollständige Maschine oder einen vollständigen angetriebenen Magnetabscheider umfasst. Von dieser Abgrenzung hängen der rechtlich verantwortliche Hersteller und die Vorgehensweise bei der Dokumentation ab. |
|---|---|
| Zu bestätigende Eingangsdaten | Genaues Modell und genaue Konfiguration, Schutzeinrichtungen, Antrieb, Steuerung, elektrischer Lieferumfang, Bestimmungsland, Datum des Inverkehrbringens, bestimmungsgemäße Verwendung und Verantwortung für die Integration. |
| Risiko oder Einschränkung | Eine CE-Kennzeichnung, ein Laborbericht oder ein Komponentenzertifikat einer anderen Konfiguration belegt nicht die Konformität der gelieferten Gesamtmaschine. |
| Maßnahme des Käufers | Fordern Sie vor der Freigabe die für die angebotene Konfiguration geltende Erklärung, die angegebenen Normen und Anleitungen sowie nachvollziehbare Nachweise aus den technischen Unterlagen an. |

Projektunterstützung
Müssen die Dokumente vor der Bestellung geprüft werden?
Teilen Sie uns Zielmarkt, Produktkonfiguration, erforderliche Erklärung, Materialdokument, Sicherheitsanforderung und vorgesehene Betriebsumgebung mit, bevor wir bestätigen, was geliefert werden kann.
Häufig gestellte Fragen
Ist die CE-Kennzeichnung für jedes Magnetprodukt erforderlich?
Nein. Die Antwort hängt davon ab, was geliefert wird, wofür es bestimmt ist, auf welchem Zielmarkt und zu welchem Zeitpunkt es dort in Verkehr gebracht wird und in den Anwendungsbereich welcher Rechtsvorschriften es fällt.
Warum ist der “aktuelle Übergang im Maschinenrecht” für diese Entscheidung wichtig?
Nach dem Stand unserer Prüfung vom Juli 2026 bleibt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EC für Maschinen maßgeblich, die vor dem allgemeinen Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2023/1230 auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
Was sollte die technische Dokumentation enthalten?
Die erforderlichen Inhalte richten sich nach den anwendbaren Rechtsvorschriften. Die Unterlagen für einen Magnetabscheider müssen jedoch üblicherweise eine Produktbeschreibung, eine Übersichtszeichnung und relevante Detailzeichnungen, Grenzen der bestimmungsgemäßen Verwendung, eine Risikobeurteilung, Schutzmaßnahmen, Berechnungen, Komponenteninformationen, Prüfberichte, angewandte Normen, Anleitungen und Produktionskontrollen enthalten.
Ben — OSENC
Ben verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Magnetabscheiderbranche und arbeitet seit 2019 mit OSENC zusammen. Seine Schwerpunkte sind Magnetabscheider, Anlagen zur Entfernung von Eisenfremdkörpern, Metallrückgewinnungsanlagen und kundenspezifische Lösungen zur Magnetabscheidung.
Er unterstützt Kunden dabei, Materialart, Korngröße, Feuchte, Durchsatz, Zuführmethode, abzuscheidendes Metall und Einbaubedingungen eindeutig zu bestimmen. Dadurch werden falsche Modellauswahl, unzureichende Abscheideergebnisse und unnötige Probentests vermieden.